Schulbetrieb ab dem 12.04.2021

Hier finden Sie die wesentlichen Informationen für den Unterricht, die Notbetreuung und die Durchführung der Tests in der kommenden Woche. Die hier aufgeführten Regelungen gelten zunächst bis zum 16.04.2021. Sobald uns Informationen für den Schulbetrieb ab dem 19.4.2021 vorliegen, werden Sie hierüber in Kenntnis gesetzt.

  1. Unterricht
    Alle SchülerInnen außer den Abschlussklassen (10, Q1 und Q2) werden im Distanzlernen unterrichtet (die betroffenen Jahrgänge werden über den Ablauf gesondert informiert).
  2. Notbetreuung
    Die Notbetreuung an der Uhlandstraße findet bei Bedarf für die Jahrgänge 5 und 6 sowie alle SchülerInnen mit Förderbedarf statt. Wenn Sie Ihr Kind für die Notbetreuung anmelden möchten, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und senden es per Mail an unseren Abteilungsleiter Herr Vrbanec (m.vrbanec@scholle-solingen.de).
    https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/anlage_zur_anmeldung_betreuung_ab_dem_12042021.pdf
  3. Testung
    Es besteht eine Testpflicht für alle SchülerInnen, LehrerInnen und das nichtlehrende Personal, die in der Schule oder auf dem Schulgelände anwesend sind. Sollten SchülerInnen keinen negativen Test vorlegen können und/oder die Testung verweigern, müssen diese das Schulgelände umgehend verlassen und dürfen weder am Präsenzunterricht teilnehmen noch haben sie einen Anspruch auf Distanzunterricht.
LerngruppeTesttermin
Q2Montag u. Donnerstag, erste Unterrichtsstunde nach Plan
Q1Montag u. Donnerstag, erste Unterrichtsstunde nach Plan
10Montag u. Mittwoch, erste Unterrichtsstunde nach Plan
NotbetreuungMontag und Mittwoch, erste Stunde

SchülerInnen, die an den Testtagen in der Schule nicht anwesend sind, müssen einen aktuellen negativen Schnelltest vorlegen können (Teststelle, Bürgertest), sobald sie die Schule wieder besuchen dürfen. Es besteht kein Anspruch auf einen Nachholtest in der Schule.
Alle SchülerInnen müssen zu jeder Zeit (auch an den testfreien Tagen) belegen können, dass sie negativ getestet wurden. Entsprechende Bescheinigungen erhalten die Schüler/innen nach ihrem Test im Unterricht, diese sind ständig mitzuführen.

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