Der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA 9)
Hier ist kein Erweiterungskurs (EK) erforderlich. Die Leistungen in den einzelnen Fächern müssen mindestens ausreichend sein. Die Hauptfächer sind Deutsch und Mathe. Es gibt keine Ausgleichsmöglichkeiten für Minderleistungen (Note 5). Ungenügende Leistungen in einem Hauptfach gefährden den Abschluss. Am Ende des neunten Schuljahres besteht zudem auch die Möglichkeit die dritte Minderleistung (Note 5) durch eine Nachprüfung im jeweiligen Fach zu verbessern.
Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA 10)
Hier ist kein Erweiterungskurs (EK) erforderlich. Die Leistungen in den einzelnen Fächern müssen mindestens ausreichend sein. In Klasse 10 werden die Leistungen in den Lernbereichen Arbeitslehre und Naturwissenschaften jeweils zu einer Gesamtnote zusammengefasst und der Fächergruppe Deutsch und Mathematik zugeordnet. Es gibt somit 4 Hauptfächer Deutsch, Mathe, Lernbereich NW und Lernbereich AL. Es gibt keine Ausgleichsmöglichkeiten für Minderleistungen (Note 5). Ungenügende Leistungen in einem Hauptfach gefährden den Abschluss. Am Ende des neunten Schuljahres besteht zudem auch die Möglichkeit die dritte Minderleistung (Note 5) durch eine Nachprüfung im jeweiligen Fach zu verbessern.
Die Fachoberschulreife ohne Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (FOR)
Hier sind mindestens zwei Erweiterungskurse erforderlich. In den Fächern der Erweiterungskurse und im Fach des Wahlpflichtunterrichts (WP) müssen mindestens ausreichende, in den Fächern der Grundkurse mindestens befriedigende Leistungen erzielt werden. In den anderen Fächern müssen des Weiteren mindestens ausreichende Leistungen und in zwei Fächern mindestens befriedigende Leistungen erzielt werden.
(Kurzfassung: 2 EK + WP = Note 4 / GK = Note 3 / Rest = Note 4 + 2x Note 3)
Es besteht außerdem die Möglichkeit des Ausgleichs von Minderleistungen durch gute und / oder sehr gute Leistungen in einem der anderen Fächer der gleichen Fächergruppe.
Die Fachoberschulreife mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (FOR Q)
Hier sind mindestens drei Erweiterungskurse erforderlich. In den Fächern der Erweiterungskurse und im Fach des Wahlpflichtunterrichts (WP) müssen mindestens befriedigende, in den Fächern der Grundkurse mindestens gute Leistungen erzielt werden. In den übrigen Fächern müssen mindestens befriedigende Leistungen erzielt werden.
(Kurzfassung: 3 EK + WP = Note 3 / GK = Note 2 / Rest = Note 3)
Es besteht außerdem die Möglichkeit des Ausgleichs von Minderleistungen durch gute und / oder sehr gute Leistungen in einem der anderen Fächer der gleichen Fächergruppe.
Nähere Informationen erhalten Sie im 6. Abschnitt der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe SI (APO – SI) auf den Internetseiten des Schulministeriums. (www.bildungsministerium.nrw.de bzw. www.standardsicherung.nrw.de)