Informationen zum Schulstart mit Corona/verbindliche Regeln für den Schulbetrieb

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler!

Das Bildungsministerium hat inzwischen Informationen zum Schulstart mit Corona veröffentlicht.

 Sie finden das 21-seitige „Konzept für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021“ hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200803/Konzept.pdf

Ab dem nun beginnenden Schuljahr 20/21 werden also wieder alle Jahrgänge im Präsenzunterricht beschult. Das bedeutet, es werden wieder alle SchülerInnen in einem Raum unterrichtet und die Plätze haben nur den normalen Abstand zueinander. Ihre Kinder müssen selbst darauf achten, die Abstandsregeln in den Fluren und auf dem Schulhof immer einzuhalten.

Wir sind gut vorbereitet, um alle Hygienevorschriften einzuhalten. So befinden sich in sämtlichen Räumen Handwaschseife oder Desinfektionsmittel und Papiertücher. Auch wird es zusätzliche Zwischenreinigungen geben.

Es gelten folgende AHA-Regeln (Abstand – Hygiene – Atemschutzmaske) weiter bzw. ab sofort:

·           Es gilt eine unbedingt einzuhaltende Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern.

·           Häufiges Händewaschen mit Seife ist nach wie vor unerlässlich.

·           Es wird eine feste Sitzordnung geben und die Anwesenheit muss für jede Stunde dokumentiert werden.

·           Es besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, grundsätzlich auch während des Unterrichts im Klassenraum. (Ausnahmen, zum Beispiel aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung, sind möglich.)

·           Die Maskenpflicht ist vorerst bis zum 31. August 2020 befristet.

·           Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen.

·           Als Maske kann eine Einwegmaske oder auch Stoffmaske verwendet werden (Visiere genügen nicht).

·           Damit die Masken auch bestmöglich schützen, ist der hygienisch einwandfreie Umgang mit den Mund-Nase-Bedeckungen wichtig. Die Maske soll beim Abnehmen und Anlegen möglichst wenig berührt und nur an den Schlaufen angefasst werden.

·           Öffentliche Verkehrsmittel stellen ein Infektionsrisiko dar. Deshalb: bitte möglichst nicht den letzten Bus vor Unterrichtsbeginn nehmen, es kann sein, dass es keinen Platz mehr gibt. Und unbedingt, wenn möglich Fahrrad nutzen oder zu Fuß gehen!!!

 

·           Zuwiderhandlungen führen – genau wie jedes andere Regelvergehen – zu den entsprechenden Konsequenzen, bis hin zum Ausschluss vom Unterricht. Hat ein Schüler/eine Schülerin keine Maske dabei, so darf er/sie das Schulgelände nicht betreten.


Vorerkrankungen/RisikopatientInnen:

 

Bei auftretenden Krankheitssymptomen oder Schnupfen:

  • Bitte schicken Sie ihr Kind nicht in die Schule, wenn es COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) zeigt. Wenn im Schulalltag solche Symptome bei einem Kind auftreten, wird es nach Rücksprache mit den Eltern sofort nach Hause geschickt bzw. von den Eltern abgeholt.
  • Auch Schnupfen kann zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler nach 24 Stunden wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, müssen Sie mit Ihrem Kind zum Arzt.

Rückkehr von einer Reise:

 

Letzten Endes liegt es in der Verantwortung von uns allen, die weiterhin schwierige Zeit gemeinsam gesund zu überstehen.

Wir möchten uns ganz herzlich für Ihre Unterstützung bedanken! Bleiben Sie gesund!

 

Ihre Schulleitung

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